Da durch den ständigen Wandel, neue Anforderungen und Richtlinien sowie dem wachsenden Konkurrenz- und Kostendruck das Auftreten von Baumängeln deutlich zugenommen hat, ist es sinnvoll häufiger und vor allem rechtzeitig einen entsprechenden Sachverständigen am Bau zu Rate zu ziehen.
Das Einsatzgebiet eines Sachverständigen für Schäden an Gebäuden sowie Gebäudeinstandsetzung ist vielfältig. Es reicht von Bau begleitenden Leistungen beim Neubau über Immobilienbesichtigungen und Bewertungen der vorhandenen Schäden vor dem Ankauf, Begutachtung von Bauschäden bis hin zur Erstellung einer Mangelbeseitigungsplanung bzw. eines Sanierungsablaufs inklusive Kostenschätzungen. Aufgrund meiner öffentlichen Bestellung bin ich für die Gerichte tätig und erstelle in diesem Zusammenhang Beweis führende Gerichtsgutachten.
Bauherren sollten vor entsprechender Beauftragung auf die Qualifikation ihres Sachverständigen achten. Denn sachverständig darf sich insoweit erst einmal jeder nennen. Um hier für den Kunden eine befriedigende Transparenz zu dem Stand der Qualifikation zu schaffen gibt es inzwischen dienliche Zertifikate. Im Falle der öffentlichen Bestellung und Vereidigung ist darüber hinaus der Nachweis über eine spezielle Sachkunde sowie weitreichende Erfahrungen zu erbringen.
Einen Sachverständigen einzuschalten bedeutet:
Die Kosten für einen Sachverständigen sind im Vergleich zu späteren möglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen, Mangelbeseitigungsprozessen, Bauverzögerungen und auch dem damit einher gehenden Ärger gering.
Grundsätzlich sollte bei einer Baubegleitung im Neubausektor grob geschätzt mit 1 bis 1,5% der Baukosten gerechnet werden. Für alle weiteren Leistungen kann eine Vergütung auf Stundenbasis vereinbart werden. Gern erstellen wir für Sie ein entsprechendes, individuelles Angebot.